Zweck des Vereins ist die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (§ 52 Abs. 2 Ziffer 6 AO) auf den Friedhöfen der Wallfahrtsstadt Kevelaer. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

  1. die Bewahrung und Pflege der kulturgeschichtlichen Werte der Friedhöfe.
  2. die Erhaltung und Pflege historischer Grabstätten, an denen kein Nutzungsrecht mehr besteht.
  3. die Erhaltung von Grabmalen, die aus kunst-, oder stadtgeschichtlichen Gründen von Bedeutung sind.
  4. alle Maßnahmen, die den Friedhof als wertvollen Grünraum, als Begräbnisstätte, als Ort des Totengedenkens und der stillen Erholung und als wichtigen Lebensraum für Flora und Fauna bewahren. Der Vereinszweck soll insbesondere durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
  • die Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen zur Instandsetzung, Restaurierung und Pflege von Grabdenkmalen unter anderem durch Sammlungen, Spenden und Eigenleistungen sowie die Einbindung geeigneter Fachkräfte,
  • die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die besonderen Werte und die Schönheit des Friedhofs durch Führungen oder andere geeignete Veranstaltungen,
  • die Verbreitung der Idee und Werbung für die Übernahme von Grabmalpatenschaften zur Erhaltung und Pflege historischer Grabstätten, an denen kein Nutzungsrecht mehr besteht.
  1. Die Arbeit des Vereins soll mit allen Institutionen erfolgen, die mit gleicher Zielsetzung arbeiten, insbesondere aber in engem Austausch mit den zuständigen Ämtern der Wallfahrtsstadt Kevelaer und den Trägern der Friedhöfe.
  2. Der Verein ist politisch, konfessionell und weltanschaulich neutral.