Zweck des Vereins ist die Förderung des
Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (§ 52 Abs. 2 Ziffer 6 AO) auf den Friedhöfen der Wallfahrtsstadt Kevelaer. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
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die Bewahrung und Pflege der
kulturgeschichtlichen Werte der Friedhöfe.
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die Erhaltung und Pflege historischer
Grabstätten, an denen kein Nutzungsrecht mehr besteht.
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die Erhaltung von Grabmalen, die aus kunst-,
oder stadtgeschichtlichen Gründen von Bedeutung sind.
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alle Maßnahmen, die den Friedhof als wertvollen
Grünraum, als Begräbnisstätte, als Ort des Totengedenkens und der stillen Erholung und als wichtigen Lebensraum für Flora und Fauna bewahren. Der Vereinszweck soll insbesondere durch folgende
Maßnahmen erreicht werden:
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die Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen zur
Instandsetzung, Restaurierung und Pflege von Grabdenkmalen unter anderem durch Sammlungen, Spenden und Eigenleistungen sowie die Einbindung geeigneter Fachkräfte,
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die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die
besonderen Werte und die Schönheit des Friedhofs durch Führungen oder andere geeignete Veranstaltungen,
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die Verbreitung der Idee und Werbung für die
Übernahme von Grabmalpatenschaften zur Erhaltung und Pflege historischer Grabstätten, an denen kein Nutzungsrecht mehr besteht.
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Die Arbeit des Vereins soll mit allen
Institutionen erfolgen, die mit gleicher Zielsetzung arbeiten, insbesondere aber in engem Austausch mit den zuständigen Ämtern der Wallfahrtsstadt Kevelaer und den Trägern der
Friedhöfe.
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Der Verein ist politisch, konfessionell und
weltanschaulich neutral.